Heike Gußner, Partnerin

Rechtsanwältin, Mediatorin

Rechtsanwältin Heike Gußner

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Heike Gußner, Partnerin

Rechtsanwältin, Mediatorin

Standort:


Halle (Saale)

Schwerpunkte:


Neben der allgemeinen Prozessberatung und Betreuung im Zivilrecht bearbeitet sie das Forderungsmanagement mit Spezialausrichtung auf den Energiesektor sowie das Gebührenrecht der Steuerberater und Rechtsanwälte. Regionale Energieversorger und Steuerberatungsgesellschaften gehören ebenso zu ihren Mandanten wie Privatleute.

2012 Weiterbildung zur Mediatorin an der Fernuniversität Hagen mit erfolgreichem Abschluss im April 2013.

Kontakt:


Telefon: +49 (0)345/2918-431
Telefax: +49 (0)345/2918-430
E-Mail: heike.gussner@huemmerich-partner.de

Vita:


geboren 1961 in Edenkoben (Rheinland-Pfalz), verheiratet, zwei Kinder.

Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwig-Universität Freiburg i.Br. (Baden-Württemberg)

Referendariat in Karlsruhe (Baden-Württemberg) und Valencia (Spanien)

1991 juristische Mitarbeiterin in der Kanzlei Dr. Brake & Dr. Scholz in Freiburg i.Br.

1991 Zulassung als Rechtsanwältin

1992 Mitbegründung der Rechtsanwaltskanzlei Bischoff & Gußner in Halle (Sachsen-Anhalt)

Seit April 2007 Partnerin in der Rechtsanwaltskanzlei HÜMMERICH & PARTNER

Seit April 2013 können wir Ihnen auch an unserem Standort in Halle die Begleitung in einem Mediationsprozess durch unsere Kollegin, Frau Rechtsanwältin Gußner, anbieten.


Mediation, was ist das?


Die Mediation ist ein alternatives, sehr modernes und zugleich traditionelles Verfahren zur Lösung von Konflikten.

Anders als bei Gericht sind die Herren des Verfahrens die Konfliktbeteiligten selbst. Der Mediator unterstützt die Beteiligten bei ihrer eigenen Suche nach einer individuellen, zukunftsorientierten Lösung. Er hilft ihnen dabei, festgefahrene Situationen zu überwinden, neue Möglichkeiten zu finden und sich ihnen zu öffnen. So können die Beteiligten gemeinsam zu einer Vereinbarung zu gelangen, die von ihnen getragen und umgesetzt wird. Dies erfolgt in einem fair und transparent gestalteten Verfahren. Auf die Einhaltung der dafür vereinbarten Regeln achtet der Mediator, der der Neutralität und Vertraulichkeit verpflichtet ist.

Am Ende einer gelungenen Mediation wird die gefundene Lösung in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten. Aufgrund der hohen Erfolgsquote - circa 80% - und der oftmals geringeren Kosten haben sich bereits viele Länder für die verpflichtende Durchführung einer Mediation vor Gerichtsverfahren entschieden.

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