Verkehrsrecht
Pkw-Maut vom Bundesrat gebilligt
Das Gesetz zur Einführung der Pkw-Maut wurde vom Bundesrat am 31.3.2017 gebilligt und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Nach der Einführung der Maut ist die Nutzung der Bundesautobahnen und Bundesstraßen nur noch gegen eine Gebühr möglich. Ihre Höhe von maximal 130 € bestimmt sich nach Hubraum und Umweltfreundlichkeit der Autos. Für Autofahrer aus dem Ausland gelten Kurzzeitvignetten. Um die durch die Maut entstehende Belastung für deutsche Autofahrer zu reduzieren, soll die Kfz-Steuer für besonders schadstoffarme Fahrzeuge gesenkt werden.
Ab Juli 2018 Lkw-Maut auf allen Bundesstraßen
Ab Juli 2018 müssen Lkw nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf sämtlichen Bundesfernstraßen Maut zahlen. Die Mautpflicht gilt für Lkw ab 7,5 t.
Von dieser Maut befreit sind landwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h, kleinere Lkw zwischen 3,5 und 7,5 t sowie Fernbusse. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.